Beitragsordnung

Gültig ab 1. Januar 2016

 

 

Pro Monat

   
Einzelmitgliedschaft Erwachsene   8,00 Euro
Passive Einzelmitgliedschaft   5,00 Euro
Kinder und Jugendliche*   6,50 Euro
Familien   16,00 Euro

Auszubildende/Studenten/Zivildienstl. auf Antrag

  6,50 Euro
Einmalige Aufnahmegebühr   10,00 Euro
     
Abteilungsbeitrag für die Abteilung Fußball    
Pro Monat    
Bei Einzelmitgliedschaft Erwachsene   0,50 Euro
Bei Einzelmitgliedschaft Kinder und Jugendliche   0,50 Euro
Auszubildende/Studenten/Zivildienstl. auf Antrag   0,50 Euro
Bei Familienmitgliedschaft   1,00 Euro
* Kinder bis zum 4. Lebensjahr sind beitragsfrei, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied im SVF ist.      

 

 

   

Gültig ab 1. Januar 2024

 

 

Pro Monat

   
Einzelmitgliedschaft Erwachsene   9,00 Euro
Passive Einzelmitgliedschaft   5,00 Euro
Kinder und Jugendliche*   7,00 Euro
Familien   18,00 Euro

Auszubildende/Studenten/Zivildienstl. auf Antrag

  7,00 Euro
Einmalige Aufnahmegebühr   10,00 Euro
     
Abteilungsbeitrag für die Abteilung Fußball    
Pro Monat    
Bei Einzelmitgliedschaft Erwachsene   2,00 Euro
Bei Einzelmitgliedschaft Kinder und Jugendliche   1,00 Euro
Auszubildende/Studenten/Zivildienstl. auf Antrag   1,00 Euro
Bei Familienmitgliedschaft   1,00 Euro
* Kinder bis zum 4. Lebensjahr sind beitragsfrei, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied im SVF ist.      

 

 

   

Gültig ab 1. Januar 2026

 

 

Pro Monat

   
Einzelmitgliedschaft Erwachsene   10,00 Euro
Passive Einzelmitgliedschaft   5,00 Euro
Kinder und Jugendliche*   7,50 Euro
Familien   20,00 Euro

Auszubildende/Studenten/Zivildienstl. auf Antrag

  7,50 Euro
Einmalige Aufnahmegebühr   10,00 Euro
     
Abteilungsbeitrag für die Abteilung Fußball    
Pro Monat    
Bei Einzelmitgliedschaft Erwachsene   2,00 Euro
Bei Einzelmitgliedschaft Kinder und Jugendliche   1,50 Euro
Auszubildende/Studenten/Zivildienstl. auf Antrag   1,00 Euro
Bei Familienmitgliedschaft   1,50 Euro
* Kinder bis zum 4. Lebensjahr sind beitragsfrei, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied im SVF ist.      

 

 

   

Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hier hierzu bei Eintritt zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID E97SVF00000196006 und der Mandatsreferenz (Mitgliedsnummern) jährlich zum 1. Februar ein. Nacherhebungen erfolgen jeweils zum 1. April, 1. Juli, 1. Oktober und 1. Dezember. Eventuell entstehende Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Der SV Fischbach 1912 e.V. begrüsst Sie herzlichst!
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